Der technisch-naturwissenschaftliche Verwaltungsdienst in der Verantwortung für Mensch und Umwelt

Ökologie ist die Wissenschaft von den Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen und ihrer Umwelt. Der Mensch ist als Vernunftwesen in ethischer Verantwortung zur Gestaltung und Bewahrung seiner Umwelt berufen, als Ziel einer positiven Entwicklung. Umwelt hat -ökologisch verstanden- kontinentale und globale Zusammenhänge, die durch nationale Maßnahmen nur begrenzt beeinflußbar sind, denn Deutschland umfaßt nur 0,3% der Erdfläche und 1,4% der schnell wachsenden Erdbevölkerung. Die Umsetzung der in Rio 1992 proklamierten Umweltziele der nachhaltigen Entwicklung" und Schutz der Lebensgrundlagen" wird weltweit die zentrale Herausforderung der Gegenwart und der kommenden Jahrzehnte darstellen. Nachhaltige Entwicklung ist als Prozeß zu verstehen, der technischen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt mit der Schonung und Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang bringen soll. Mit der Aufnahme des "Staatsschutzzieles Umweltschutz" in das Grundgesetz und fortschrittlichen Umweltgesetzen für Boden, Luft und Wasser, vollzieht die Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten im nationalen Bereich schrittweise erfolgreichen Umweltschutz. Bei der Ausgestaltung und Umsetzung der zukünftigen Umweltziele trägt der technisch-naturwissenschaftliche Verwaltungsdienst, wie in den letzten 25 Jahren, eine besondere Verantwortung. Umweltschutz kann nicht dem freien Spiel des Marktes überlassen werden. Umweltschutz ist hoheitliche Aufgabe und elementare Daseinsvorsorge des Staates für das Land und seine Bürger.

Erfolge und Probleme:
Im Umweltschutz wurde in den letzten Jahrzehnten von Staat, Wissenschaft, Umweltverwaltung, Volkswirtschaft und Bevölkerung beträchtliches geleistet. Umweltschutz bleibt eine ständige fortzuentwickelnde Aufgabe, die große Teile unseres Sozialprodukts beansprucht; dies setzt eine leistungsfähige Volkswirtschaft, Wissenschaft und Umweltverwaltung voraus. Umweltschutz ist eine medien- und kompetenzübergreifende Aufgabe mit dem Schwerpunkt des "produktionsintregierten Umweltschutzes".
 
Besserungen sind erzielt:

  • in Flüssen und Seen eine weitreichende Reduzierung der organischen, sauerstoffzehrenden Stoffe sowie von Schwermetallen und chlorierten Kohlenwasserstoffen durch Abwasserreinigungs- und Vorbehandlungsanlagen, verbunden mit fortschrittlichen Vorschriften und Überwachung
  • beim Boden- und Naturschutz durch Bodenschutzkonzepte und Naturschutzgesetzgebung, gefolgt von naturnaher Bodenordnung
  • für die Luft durch Abnahme der Rauch-, Schwefel- und Schwermetallemissionen mit Hilfe neuer Filter bzw. Entschwefelungstechnik sowie gesteigertem Wirkungsgrad moderner Kraftwerke, gefordert nach strengen Emissionsvorschriften
  • bei Abfall durch Verringerung, Differenzierung, Konzentrierung, Wiederverwertung oder umweltschonende Beseitigung sowie Produktverantwortung der Industrie.

Negative Tendenzen sind spürbar durch:

  • weitere Umweltbelastung in wachsenden städtisch-industriellen  Ballungsräumen
  • Belastung ,,vom Punkt zur Fläche" durch Landwirtschaft, Atmosphäre und Klimaveränderung
  • anhaltenden zerstörenden Umgang mit der Natur durch Flächenverbrauch, sorglose Freizeitbeschäftigung


Aufgaben und Ziele:

  • Die Ressourcen auf Dauer nicht über die Regenerationsrate oder die Rate der Substitution ihrer Funktion zu nutzen
  • Stoffe und Energie auf Dauer nicht über die Tragfähigkeit der Umweltmedien bzw. ihre Assimilationsfähigkeit freizusetzen
  • Das Klima schützen, Treibhausgase vermindern
  • Die Vielfalt und den Artenreichtum unserer Kulturlandschaft zu erhalten oder wiederherzustellen
  • Umweltschonende und vorsorgende Konzepte für Boden- und Gewässernutzung zu erarbeiten und durchzusetzen
  • Die Reinhaltung der Luft weiter vorantreiben, die O3-Belastung zu vermindern
  • Die Postulate: Abfallvermeidung, thermische Abfallverwertung oder Recycling, umweltgerechte Abfallbeseitigung als Verbund abgestufter Zielorientierung unter ökologischen und ökonomischen Begründungsgesichtspunkten zu entscheiden
  • Umweltverträgliche Herstellungs- und Anwendungsprozesse und Produkte sowie produktionsintregierten Umweltschutz zu verwirklichen und zu fördern
  • Das menschliche Denken und Handeln auf fürsorgliche Pflege der Umwelt zu lenken

Konsequenzen und Ziele:
Die Ingenieure und Naturwissenschaftler im öffentlichen Dienst bekennen sich zu der Verantwortung für Menschen und Umwelt. Ihre Aufgabe ist es:

  • mittel- und langfristige Umweltziele einer nachhaltigen Entwicklung zu definieren und umzusetzen
  • Umweltschutz nach Gesamtkonzepten zu planen, durchzuführen und zu überwachen für die städtisch-industrielle Umwelt, die land- und forstwirtschaftliche Umwelt und die natürliche Umwelt
  • den Zustand der Umwelt zu beobachten und zu dokumentieren
  • prioritäre Umweltmaßnahmen zügig durchzuführen
  • die Bevölkerung sachgerecht, verständlich und zeitnah über Umweltprobleme, Lösungen und Risikoeinschätzungen zu informieren
  • in Schulen und Hochschulen umfassend und ideologiefrei über die nationale und internationale Dimension und Aufgabe Umweltschutz zu unterrichten
  • die Einheitlichkeit der Rechtsordnung zwischen Umwelt und Umweltstrafrecht anzumahnen
  • die Vereinfachung und Harmonisierung von Gesetzen und Vorschriften vorzuschlagen und  einzufordern
  • Vorschläge für eine europäische Umweltgesetzgebung unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und einen gleichmäßigen Verwaltungsvollzug in allen EG-Staaten darzulegen
  • die Schlüsselrolle der öffentlichen Verwaltung darzustellen und die praktische Politik einzubringen
  • auf Forderung entsprechend den gestiegenen gesetzlichen Umweltanforderungen hinzuweisen und diese einzufordern.

Verantwortlichkeit:
In der Verantwortung für unsere Umwelt stehen alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, unsere Industrie und Wirtschaft sowie die öffentliche Hand. Umweltschutz kann nicht allein auf nationaler Ebene, sondern muß zunehmend auf europäischer Ebene und weltweit begriffen werden.

Die Lösung der sehr komplexen Aufgabe erfordert ganzheitliche Planung und konsequentes Handeln. Dabei kommt dem technisch-naturwissenschaftlichen öffentlichen Dienst eine zentrale Rolle zu. Der technisch-naturwissenschaftliche Verwaltungsdienst stellt sich dieser Verantwortung.