Landesvorstandssitzung des BTB M-V am 15.12.2023 in Neubrandenburg

Ein Schwerpunkt der LV-Sitzung war das Gespräch per Zoom-Konferenz mit Ralf Mucha (MdL, Vors. d. Innenausschuss) zu den Themen:

  • Personalsituation in der Arbeitsschutzverwaltung und
  • Berufsfeuerwehr zu den Folgen des Gerichtsurteils Az: 6 A 957/22 HGW zur Fragestellung ob 24h-Dienst bei der Berufsfeuerwehr Schichtdienst ist!

Im Zusammenhang mit den Personalbedarfen in der Arbeitsschutzverwaltung in einer Größenordnung von 30 Stellen auf Grund von Aufgabenmehrungen in den Rechtsbereichen Arbeitsschutzkontrollgesetz, Medizinprodukte, Strahlenschutz und Produktsicherheitsgesetz gibt es positives zu berichten. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erhält insgesamt 27 HH-Stellen und für den Arbeitsschutz in der Abteilung 5 des LAGuS entfallen davon 7 HH-Stellen befristet bis 2027. Aktuell konnten auf Grund der angespannten Haushaltslage nicht mehr als diese HH-Stellen für den Arbeitsschutz bereitgestellt werden. Wir wollen daher an der Sache dranbleiben und Ralf Mucha ebenso. Bis ins Jahr 2028 werden ungefähr 7 Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsschutz, das LAGuS auf Grund von Rente/Pension verlassen, deshalb kann man nicht von einer dauerhaften Verstärkung sprechen. Gleichzeitig wird es spannend, ob sich auf Grund des bestehenden Fachkräftemangel ausreichend geeignete Bewerber finden lassen.

Das VG Greifswald hat bei einem schichtdienstleistenden Feuerwehrbeamten entschieden, dass diese Tätigkeit im Rahmen von 24-Stunden-Diensten zu keiner Verringerung der Regelaltersgrenze führt und die Regelungen der §§ 108 und 114 LBG M-V keine Anwendung finden. Im Kern geht es darum, dass eine abschlagslose Absenkung der Altersgrenze für Berufsfeuerwehrleute abgelehnt wurde, weil nach Meinung des Gerichtes der 24h-Dienst keinen Schichtdienst darstellt. Ralf Mucha berichtete, dass dem Innenministerium der Sachverhalt bereits bekannt ist und die Rechtsgrundlage geändert werden soll. Die Formulierung im LBG M-V bzgl. 24h-Dienst, Schichtdienst Berufsfeuerwehr soll angepasst und damit wasserdicht gemacht machen. Die Absenkung der Altersgrenze für Schichtdienstleistenden Berufsfeuerwehleute wurde ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen. Der Betroffene Feuerwehrmann soll gegen das Urteil klagen um nach Anpassung des Gesetzes zu seinem Recht zu kommen! Der BTB M-V dankte Ralf Mucha für die Unterstützung sowie für das konstruktive und vertrauensvolle Gespräch.

Weiter Themen der LV-Sitzung waren u.a. die Ergebnisse der Tarifverhandlungen und die Auswertung der Teilnahme des BTB M-V am 16.11.2023 und 28.11.2023 an den Demonstrationen in Schwerin.