Zukunftsperspektiven für Beamte, Angestellte und Arbeiter im technisch-naturwissenschaftlichenVerwaltungsdienst

Die rigorose Sparpolitik zur Entlastung der öffentlichen Haushalte hat in den letzten Jahren bei den technischen und naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen zu Auswirkungen geführt, die die Beschäftigten dieser Verwaltungen mit großer Sorge erfüllen.

Dabei richtet sich die Kritik nicht gegen sachlich begründete und unvermeidliche Sparmaßnahmen, sondern gegen die pauschalen und überproportionalen Stellenkürzungen und Privatisierungsvorhaben, von denen die technischen und naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen in besonderem Maße betroffen sind. Sie sind kein geeignetes Mittel zur mittel- und langfristigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Im Gegenteil: Der fortwährende Personalabbau wirkt eher kostensteigernd, als kostenmindernd. Die Funktionsfähigkeit der technischen und naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen wird nachhaltig in Frage gestellt.

Wer auch in Zukunft leistungsstarke, bürger- und umweltfreundliche technische und naturwissenschaftliche Fachverwaltungen zur Durchsetzung der bundes-, landes- und kommunalpolitischen Ziele einsetzen will, der muss:

  • technisch-naturwissenschaftlichen Sachverstand bei den Entscheidungsprozessen stärker als bisher nutzen
  • einen undifferenzierten Stellenabbau zukünftig unterlassen
  • von einer weiteren "Privatisierung" staatlicher Aufgaben Abstand nehmen, die ohnehin nur zu unerträglichen Verhältnissen, keinesfalls aber zu einer Kosteneinsparung führt
  • auch in Zeiten des knappen Geldes Leistungsanreize erhalten und ausbauen, nicht aber durch negative Besoldungs- und Tarifstrukturmaßnahmen abbauen
  • anerkennen, dass die Ingenieure im öffentlichen Dienst in den zurückliegenden Jahren im Gehaltsvergleich zur freien Wirtschaft Einkommensverzichte in Millionenhöhe erbracht haben
  • die Berufserfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der technisch-naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen und Betriebe in den ostdeutschen Bundsländern nutzen und anerkennen.


Es muss bedacht werden,
dass die Beamten des gehobenen und höheren technischen-naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienstes ein verwaltungsexternes Fachhochschul- oder Hochschulstudium und ein zusätzliches Berufspraktikum vor Beginn des Vorbereitungsdienstes für die jeweilige Laufbahn auf eigene Kosten absolviert haben. Ihnen werden damit erhebliche finanzielle Vorleistungen zugemutet, die das Maß der allgemein vom öffentlichen Dienst abverlangten Einschnitte noch erheblich übersteigen. Dies gilt auch für die Beamten des mittleren technischen Verwaltungsdienstes, die überwiegend extern die Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker bzw. zum Meister nachweisen müssen und hierfür die Kosten zu tragen haben.

Es darf nicht übersehen werden, dass

  • viele Aufgaben der Bundes -, Landes- und Kommunalpolitik ohne den sachgerechten Einsatz der technischen und naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen nicht lösbar sind
  • die Beamten und Arbeitnehmer der technischen und naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen für die Bewirtschaftung von weit über 50 Milliarden € verantwortlich sind
  • von den technischen und naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen in einem erheblichen Umfang Impulse für Investitionen insbesondere im Bereich der mittelständischen Wirtschaft ausgehen und ihnen damit ein hoher konjunktur- und arbeitsmarktpolitischer Stellenwert beigemessen werden muss

Wer die Funktionsfähigkeit der technischen und naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen zerstört, der gefährdet die fachgerechte und damit sparsame Bewirtschaftung öffentlicher Haushaltsmittel, vernichtet nicht nur Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst, sondern auch in der privaten Wirtschaft.

Die technischen und naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen selbst werden auch weiterhin alle Rationalisierungs- und Kosteneinsparungsmöglichkeiten bei der Gestaltung des Dienstbetriebes nutzen. Die Beamten und Arbeitnehmer des technischen und naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienstes sind bereit, ihre Aufgaben wie bisher mit großem Einsatz und Leistungswillen zu erfüllen.

Um ihren Dienstleistungsauftrag im Interesse der Bürger unseres Landes erfüllen zu können, erwarten unsere Berufskolleginnen und -kollegen aber:

  • eine aufgabengerechte Personal- und Sachausstattung ihrer Dienststellen
  • eine ausbildungs-, leistungs- und funktionsgerechte Bezahlung, die sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung orientiert
  • und damit eine Perspektive für die Zukunft.