Landesvorstandsitzung des BTB M-V am 16.03.2023 in Rostock

BTB mv 180323

Stephan Walkhöfer (KP), Katrin Matzdorf LV, Heiko Schulz LV, Dörte Fleischhack LV, Udo Dannhauer Landesvorsitzender, Andreas Frost stellv. Landesvorsitzender, Hans-Joachim Schirm (KP) (von links)

Am 16.03.2023 fand in Rostock, im Landesamt für Gesundheit und Soziales, planmäßig die 1. Landesvorstandssitzung des BTB M-V für das Jahr 2023 statt. Schwerpunkte der Zusammenkunft waren der Fachkräftemangel in den technischen- und naturwissenschaftlichen Landesverwaltungen, die ungenügende Wertschätzung der Mitarbeiter in den technischen- und naturwissenschaftlichen Bereichen und ungenügende Attraktivität sprich Wertigkeit der Stellen im Beamten aber auch im Tarifbereich. An zahlreichen Ausschreibungen für diese Bereiche konnte dies nachvollzogen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt war die unbefriedigende Personalsituation in der Arbeitsschutzverwaltung. Neben den Polizeibehörden gewährleisten die Arbeitsschutzbehörden als Ordnungsbehörden die Gefahrenabwehr für die technische Sicherheit. Diese umfassen zahlreiche Maßnahmen zur Verhinderung der Bedrohung von Menschen, Tieren und Sachgütern durch technische Fehlfunktionen oder menschliches Fehlverhalten. „Deshalb sind den Koalitionspartnern die Durchsetzung und auch Kontrolle der Umsetzung des geltenden Arbeitsschutzrechtes wichtig. Auch die Landesbehörden, die den Arbeitsschutz sicherstellen, werden in der Durchführung dieser Aufgaben weiter unterstützt.“

(Koalitionsvertrag 588-590, 592-593)

Wo bleibt die Unterstützung der Landesregierung und was ist damit gemeint? Mit dem Personalkonzept 2010 wurde die Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) auf 81 Stellen reduziert, diese Zielgröße wurde bereits 2016 erfüllt. Trotz neuer Aufgaben mit umfänglichen Verwaltungsvorschriften des Bundes, zuletzt hinzugekommen 2021, erfolgte bisher keine Zuführung zusätzlicher Haushaltsstellen. Gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben können deshalb auf dem Gebiet des Arbeitsschutzkontrollgesetz, des Strahlenschutzrechtes, des Medizinprodukterechtes und der Marktüberwachung derzeit nicht wahrgenommen werden. Es bestehen Personalbedarfe in eine Größenordnung von ca. 30 Haushaltsstellen. Aus gewerkschaftlicher Sicht wurde der Ball seit 2018 immer zwischen WM und SM hin und her gespielt. Keiner sah sich in der Verantwortung mehr Personal für die zusätzlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen! Weder das WM als Fachaufsicht noch das SM als Personalverantwortlicher! Auslöser für die Personalbedarfe waren für uns die umfänglichen Änderungen mit den Aufgabenmehrungen bereits 2013 im Medizinprodukterecht, 2017 im Strahlenschutzrecht und 2021 mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz.

Es konnte berichtet werden, dass man bei dem Gespräch mit Finanzminister Geue am 15.03.2023 auf die Verantwortung der Landesregierung auf Grund der Aussagen in der Koalitionsvereinbarung aufmerksam gemacht hat. Es bleibt spannend ob die Landesregierung in dieser Frage nun auch handelt.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt unserer Landesvorstandssitzung war u.a. die zeitgleich durchgeführte Kassenprüfung für das zurückliegende Jahre 2022. Diese wurde in bewährter Weise von dem gewählten Kassenprüfer, dem Kollegen Hans-Joachim Schirm und dem Kollegen Stephan Walkhöfer durchgeführt. Am Ende der Landesvorstandssitzung lag das Ergebnis vor: es gab keine Beanstandungen und die Mittel wurden satzungsgerecht verwendet.