Landesvorstandssitzung des BTB M-V in Rostock, Berufsfeuerwehr und Arbeitsschutz als Schwerpunkte

20220609 LV Sitzung Rostock GBD

Hans-Joachim Schirm (KP), Ralf Mucha MdL, Udo Dannhauer Landesvorsitzender, Heiko Schulz FGL Berufsfeuerwehr, Andreas Frost stellv. Landesvorsitzender, Dörte Fleischhack LV, (von links)

Am 09.06.2022 fand in Rostock, im Landesamt für Gesundheit und Soziales, planmäßig die 2. Landesvorstandssitzung des BTB M-V für das Jahr 2022 statt. Die 1. Landesvorstandssitzung musste noch auf Grund der Corona-Pandemie als Videokonferenz durchgeführt werden, da war es für alle Teilnehmer schön, sich mal wieder persönlich zu sehen.

Der Hauptschwerpunkt auf der Tagesordnung war der Besuch des Kollegen Ralf Mucha. Als Landtagsabgeordneter der SPD - Fraktion und Vorsitzender des Innenausschusses, insbesondere aber auch als Mitglied des Brandschutzbeirates der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurden mit ihm Möglichkeiten zur besseren Personalgewinnung bei der Berufsfeuerwehr Rostock ausgelotet. Derzeit ist der Personalmangel infolge zahlreicher unbesetzter Stellen, den Folgen von Covid-19 der Beschäftigten in den Wachen und auch einer hohen Anzahl an Dauerkranken besonders eklatant. Die ersten Beamten im Einsatzdienst haben inzwischen über 300 Stunden Mehrarbeit auf ihren Arbeitszeitkonten. Diese enorme Belastung führt dann in der Folge oftmals zu weiteren Ausfällen. Nach dem als sehr konstruktiv empfundenen Gespräch mit dem Kollegen Mucha war man einer Meinung: hier muss der Versuch unternommen werden, wirksam gegen zusteuern.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tagesordnung war die Situation in der Arbeitsschutzverwaltung. Bereits im vergangenen Herbst zeichnete sich ab, dass in diesem Jahr keine Anwärter eingestellt werden. Deshalb begrüßen wir die Einstellung von einem Anwärter am Standort Neubrandenburg zum 01.04.2022. Dennoch müssen wir kritisch anmerken, dass diese Einstellung lediglich den zahlenmäßig Abgang einer Mitarbeiterin ausgleicht, die das LAGuS bereits in diesem Sommer verlässt.

Genauso kritisch sehen wir das kürzlich erhaltene Antwortschreiben aus dem Sozialministerium auf einen Brief des BTB M-V an die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, der ihr vor gut einem Jahr übersandt wurde. Dabei ging es um die Frage: in welchem Umfang Personaleinstellungen in den Jahren 2021 bis 2026 zur Erfüllung der Kontrollquote des Arbeitsschutzkontrollgesetz erfolgen. Die Antwort war eindeutig: es wird kein zusätzliches Personal geben, lediglich die altersbedingten Abgänge können durch die Einstellung von Anwärtern ausgeglichen werden. Die Personalbedarfe zur Umsetzung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes und zusätzlicher neuer aber auch schon bestehender Aufgaben aus dem Strahlenschutzrecht, Medizinprodukterecht, Produktsicherheitsrecht und Sprengstoffrecht in Höhe von ca. 30 Stellen wurden bei den Haushaltsverhandlungen nicht berücksichtigt.

Wir fragen uns: „Wo bleibt die in der Koalitionsvereinbarung beschriebene Unterstützung der Landesbehörden die den Arbeitsschutz sicherstellen? Wann erfolgt die Deckung des bereits von Herrn Staatsekretär Rudolf in seiner Rede auf dem 3. Arbeitsschutztag des LAGuS in Güstrow 2019 bestätigten, grundsätzlichen Personalmehrbedarf der Arbeitsschutzverwaltung?“ Der BTB M-V wird die Thematik weiterverfolgen.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt unserer Landesvorstandssitzung war u.a. die zeitgleich durchgeführte Kassenprüfung für das zurückliegende Jahre 2021. Diese wurde in bewährter Weise von dem gewählten Kassenprüfer, den Kollegen Hans-Joachim Schirm und ersatzweise von Kollegen Heiko Schulz durchgeführt. Am Ende der Landesvorstandssitzung lag das Ergebnis vor: es gab keine Beanstandungen und die Mittel wurden satzungsgerecht verwendet.