BTB M-V unterstützt Positionspapier des BTB-Bundesarbeitskreis Gewerbeaufsicht zur Kontrollquote im Arbeitsschutz!

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Zum Bild von links: Hermann Lewke Seniorenvertreter, Hans-Joachim Schirm Kassenprüfer, Andreas Frost stellv. Landesvorsitzender, Udo Dannhauer Landesvorsitzender, Heiko Schulz FGL Berufsfeuerwehr, Katrin Matzdorf Geschäftsführerin, Dörte Fleischhack Schatzmeisterin


Am 24.06.2026 fand die 2. Landesvorstandsitzung der BTB M-V in gut klimatisierten Räumen des Instituts für Qualitätssicherung M-V in Rostock statt. Einer der TOP war das kürzlich verabschiedete Positionspapier des BTB-Bundesarbeitskreis Gewerbeaufsicht. Darin werden die Anforderungen an die personelle Ausstattung und Rahmenbedingungen einer wirksamen Aufsichtstätigkeit formuliert.


Das Arbeitsschutzkontrollgesetz offenbart Fachkräftemangel bei den Vollzugsbehörden

Zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz sind aufgrund des Arbeitsschutzkontroligesetzes ab 2026 durch die staatlichen Arbeitsschutzbehörden mindestens 5 Prozent aller Betriebe nach einem vorgegebenen Schema („Betriebsbesichtigung mit Systemkontrolle"— BmSys) zu kontrollieren.

Ein Zwischenbericht zur Kontrolldichte der Länder hat gezeigt, dass im Jahr 2022 die Besichtigungsquote der Länder zwischen 0,3 Prozent und 3 Prozent lag, im Mittel bei 1,1 Prozent. Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein Projekt gestartet, mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen in der Arbeitsschutzaufsicht genauer zu untersuchen.

Personalmangel

Der Personalabbau der letzten Jahrzehnte in vielen Bundesländern hat das Personal des staatlichen Arbeitsschutzes deutlich ausgedünnt und die Effektivität des Vollzugs verringert. Nicht alle Bundesländer haben auf das lnkrafttreten des Arbeitsschutzkontroll-gesetzes mit entsprechendem Personalaufbau reagiert — aufgrund der zahlreichen weiteren Aufgaben, die gesellschaftlich von enormer Relevanz sind und die gerade nicht von der Mindestbesichtigungsquote erfasst werden, ist die Funktionalität der Arbeitsschutzbehörden insgesamt nunmehr gefährlich eingeschränkt! Der BTB fordert deutlich mehr Personal für den staatlichen Arbeitsschutz, damit die gesetzlichen Aufgaben zum Wohle der Beschäftigten in den Betrieben auch weiterhin zielführend wahrgenommen werden können! Eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung sind weiterhin zentrale Voraussetzung für die anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit in der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht.

Quantität statt Qualität?

Eine höhere Kontrolldichte mit starren, vorgegebenen Arbeitsprogrammen, die nur dem Zweck der Generierung von blanken Zahlen dient und nur Veränderungen durch mehr Dokumentation in den Betrieben bewirkt, ist reiner Selbstzweck und steht den völkerrechtlich bereits 1947 ratifizierten Zielen der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht entgegen! (IAO Nr. 81 Übereinkommen über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel) Prozesse, die scheinbar der Qualitätssicherung dienen, suggerieren Sicherheit durch Zahlen und Statistiken. Jeder Betrieb, jede Tätigkeit, jeder Mensch ist anders. Funktionaler Arbeitsschutz erfordert Flexibilität und Nähe zur Praxis. Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht muss sich auch weiterhin an der Realität orientieren! Der BTB fordert eine Besichtigungspraxis, die realitätsnah ist, den Arbeitsschutzbehörden die unbedingt notwendige Flexibilität lässt und die tatsächlich der Sicherheit und dem Schutz der Beschäftigten dient!


In Mecklenburg-Vorpommern stellt sich die Personalsituation in der Arbeitsschutzaufsicht wie folgt dar. Seit dem Jahr 2001 wurde die Anzahl der Aufsichtskräfte von 146 (Tätigkeitsbericht 2001) auf 65 (Tätigkeitsbericht 2022) reduziert. Aktuell sind es 66 Aufsichtskräfte mit dem Unterschied zu 2022, das davon 7 Aufsichtskräfte auf befristeten Stellen bis zum 31.12.2027 beschäftigt werden. Dies hat folgende Gründe: im Rahmen der HH-Verhandlungen für die Jahre 2024/2025 wurden 30 zusätzliche Stellen für den Arbeitsschutz, den Patientenschutz und für die Produktsicherheit zur Erfüllung gesetzlichen Aufgaben beantragt, jedoch nicht genehmigt. Alternativ beschloss der Finanzausschuss des Landtags 27 Stellen für das gesamte Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) befristet bis zum 31.12.2027 bereitzustellen, davon erhielt die Abteilung Arbeitsschutz die o.g. 7 Stellen für Aufsichtskräfte. Parallel dazu erfolgt ein weiterer Stellenabbau bis 2030!

Die Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsschutz im LAGuS fühlen sich unter Druck gesetzt, da sie den Betriebsbesichtigungen nachgehen sollen und gleichzeitig ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben erledigen sollen. Die Entscheidung darüber obliegt ihnen allein, aber es wird erwartet, dass die Anzahl der Betriebsbesichtigungen gesteigert wird. Dies führt zu einem Interessenskonflikt. Von maßgeblicher Bedeutung ist hierbei der Umstand, dass seit Jahren die Besichtigungsquote von 5% nicht erreicht werden konnte, da die Anzahl der gesetzlichen Pflichtaufgaben durch Umsetzungen von EU-Richtlinien und Verordnungen in nationales Recht zu einer deutlichen Arbeitsverdichtung geführt haben und parallel dazu Personal abgebaut wurde.

Wir fordern daher von den zukünftig in der neuen Landesregierung vertretenden Parteien, den Personalabbau in der Arbeitsschutzverwaltung in M-V zu stoppen und aufgabengerecht mit Personal auszustatten, damit die gesetzlichen Aufgaben zum Wohle der Beschäftigten auch weiterhin wahrgenommen werden können. Um unserer Forderung Nachdruck zu verleihen, unterstützen wir das Positionspapier des BTB-Bundesarbeitskreis Gewerbeaufsicht. Die Verantwortung für den Mangel in
M-V tragen nicht wir als Gewerkschaft, sondern das Land. Insofern wird die zukünftige Landesregierung zum sofortigen Handeln aufgefordert.

Weitere wichtige TOP der Landesvorstandsitzung waren der Stand der Vorbereitungen auf den am 7. November stattfindenden
5. Landesgewerkschaftstag / Mitgliederversammlung des BTB M-V im Van der Valk Resort Linstow und die Berichte vom BTB-Gewerkschaftstag und der Bundesvorstandssitzung in Erfurt. Neuer BTB-Bundesvorsitzender ist der bisherige Bundesvorsitzende Jan Seidel der mit 99% der anwesenden Stimmen wieder gewählt wurde.

Ein weiterer TOP unserer Landesvorstandssitzung war die zeitgleich durchgeführte Kassenprüfung für das zurückliegende Jahr 2025. Diese wurde in bewährter Weise von den Kassenprüfern, den Kollegen Hans-Joachim Schirm und in Vertretung von Stephan Walkhöfer von Katrin Matzdorf durchgeführt. Am Ende der Landesvorstandssitzung lag das Ergebnis vor: es gab keine Beanstandungen und die Mittel wurden satzungsgerecht verwendet.